Ab dem 29. Mai 2026 soll die neue EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Das bringt einige Änderungen mit sich, vor allem für frisch ausgestellte Energieausweise. Die wichtigste Neuerung: Wir bekommen voraussichtlich eine einheitliche Bewertungsskala von A bis G.
Die bisherige Skala (A+ bis H) wird damit abgelöst und europaweit harmonisiert. Aber: Kein Grund zur Panik! Bestehende Ausweise bleiben weiterhin zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Wenn Ihr aktueller Ausweis also noch läuft, müssen Sie nicht sofort handeln.
Was bedeuten die neuen Klassen?
- Klasse A: Steht für „Nullemissionsgebäude“, also top-effizient.
- Klasse G: Markiert die energetisch schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands.
- Klasse B bis F: Diese teilen den restlichen Gebäudestand etwa gleichmäßig unter sich auf.
Die exakten Schwellenwerte muss der deutsche Gesetzgeber noch final festlegen. Was bleibt, ist die vertraute Optik: Grün steht für effizient, Rot deutet auf hohen Handlungsbedarf hin.
Wann wird der Ausweis Pflicht?
Als Eigentümer kennen Sie die Pflicht zur Vorlage bisher meist bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung. Die EU-Vorgaben sehen vor, dass dieser Kreis erweitert wird:
- Bei großen Sanierungen (z.B. wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen sind).
- Voraussichtlich auch bei Mietvertragsverlängerungen.
Wichtig für den Verkauf: Schon bei der ersten Besichtigung muss der Ausweis (oder eine Kopie) unaufgefordert vorgelegt werden. In Immobilienanzeigen – egal ob in der Zeitung oder auf Portalen – sind die Kennwerte Pflicht. Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) können teuer werden; hier drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Hinweis: Solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und nicht umfassend sanieren, besteht in der Regel keine Pflicht, einen Ausweis erstellen zu lassen.
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis: Es gibt weiterhin zwei Varianten
- Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist stark davon abhängig, wie sparsam (oder verschwenderisch) die bisherigen Bewohner waren.
- Bedarfsausweis: Berechnet den Energiebedarf anhand des baulichen Zustands (Dämmung, Fenster, Heiztechnik) – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Für viele Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Bedarfsausweis ohnehin Pflicht. Er ist deutlich aussagekräftiger und zeigt den „wahren“ energetischen Wert der Immobilie. Zudem liefert er oft die Basis für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen Zugang zu höheren Fördergeldern sichern kann. Die Kosten liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich – eine Investition, die sich langfristig lohnt.
Bleiben Sie informiert – Energieeffizienz ist der Schlüssel zur Wertsicherung Ihrer Immobilie!

